In welchen Fällen sollte keine Hypnose eingesetzt werden?
 

  • bei schweren Herz-Kreislauferkrankungen wie Herzinsuffizienz oder Ähnlichem ist eine Tiefenentspannung kontraindiziert.
  • bei Schlaganfall oder Herzinfarkt, der in den letzten Wochen erlitten wurde, da die Gefahr einer Gefäßerweiterung besteht und somit ein weiterer Anfall ausgelöst werden kann.
  • bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit. Hier kann die Wirkung der Hypnose aufgrund der Beeinflussung der Gehirnfunktionen durch Drogen oder Alkohol stark reduziert sein. Generell sollte eine Hypnose nur zur Unterstützung der Nachbetreuung nach einem erfolgreichen Entzug eingesetzt werden.
  • bei Suchterkrankungen. Hierzu zählen Abhängigkeit von Medikamenten, Alkohol oder Schmerzmittel, nicht jedoch das Rauchen. Im Falle von Suchterkrankungen sollte die Hypnose nur zur Unterstützung der Nachbehandlung nach einem erfolgreichen Entzug eingesetzt werden.
  • bei Psychosen wie Schizophrenie, bipolare Störungen, Borderline-Syndrom, Depressionen oder ähnliche psychische Erkrankungen, vor allem wenn dissoziative Symptome oder Wahn vorkommen.
  • bei Persönlichkeitsstörungen, da die Hypnose wenig bis gar keinen Erfolg haben kann.
  • bei Epilepsie, da durch die Hypnose ein Anfall ausgelöst werden kann. In einigen Fällen kann die Hypnose jedoch erfolgreich in der Behandlung von Epilepsien angewandt werden.
  • wenn eine Thrombose vorliegt, da der Thrombus sich durch die Hypnose lösen und eine Embolie verursachen könnte.
  • bei geistiger Behinderung. Bei beeinträchtigten Gehirnfunktionen ist die Hypnosewirkung nur schwer absehbar.
  • bei Kindern und Jugendlichen muss für eine Hypnose die Einwilligung der gesetzlichen Erziehungsberechtigten vorliegen. Bei geteiltem Sorgerecht müssen beide Elternteile zustimmen.

In den folgenden Fällen sollte die Behandlung mit Hypnose ebenfalls nicht eingesetzt werden:

  • wenn Angst vor der Hypnose oder bei religiöse Bedenken. Niemand sollte zur einer Hypnosebehandlung überredet oder in einen Glaubenskonflikt gebracht werden.
  • wenn eine Ablehnung gegenüber dem Hypnotiseur besteht, denn so kann keine wirksame Zusammenarbeit stattfinden.

ACHTUNG 

AB 2024  andert sich mein Stundensatz auf 80,00 Euro

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© Hannelore Schmidt